Veranstalter:
Spielmannszug „In Treue fest“ Greffen e.V.
Drillmakersweg 14
33428 Greffen
E-Mail: bauernmarkt@greffen.de
1. Anmeldung und Teilnahme
Die Anmeldung zum Bauernmarkt erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular.
Mit dem Absenden der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung stellt zunächst eine Anfrage zur Teilnahme dar. Die Teilnahme ist erst nach Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen insbesondere aufgrund begrenzter Standflächen, organisatorischer Gründe oder eines nicht zum Charakter des Bauernmarktes passenden Warenangebotes abzulehnen.
2. Warenangebot
Die angebotenen Waren, Produkte bzw. Dienstleistungen sind bei der Anmeldung möglichst vollständig anzugeben.
Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen des angegebenen Angebotes sind vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter abzustimmen.
Der Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
3. Standplatz und Standgröße
Die benötigte Breite und Tiefe des Standes sind bei der Anmeldung anzugeben.
Ein gewünschter Standbereich kann bei der Anmeldung angegeben werden. Der Veranstalter versucht, diesen Wunsch bei der Planung zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz oder Standbereich besteht nicht.
Die endgültige Standplatzeinteilung erfolgt durch den Veranstalter.
4. Aufbau
Der reguläre Aufbau der Stände ist am Veranstaltungssonntag ab 7:00 Uhr möglich.
Im Anmeldeformular kann alternativ angegeben werden, dass der Stand bereits am Samstag ab 15 Uhr ganz oder teilweise aufgebaut werden soll.
Ein Aufbau außerhalb der regulären Aufbauzeit ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter möglich. Die konkrete Abstimmung erfolgt in der Regel in der Woche vor dem Bauernmarkt.
5. Veranstaltungs- und Verkaufszeiten
Die vom Veranstalter bekannt gegebenen Veranstaltungs- und Verkaufszeiten sind einzuhalten.
Die Stände sollen während der gesamten Veranstaltungszeit besetzt und für die Besucher zugänglich sein.
Ein vorzeitiger Abbau ist grundsätzlich zu vermeiden. Sollte ein vorzeitiger Abbau erforderlich sein, ist dieser vorher mit dem Veranstalter abzustimmen.
6. Standgebühr und Zahlung
Für die Teilnahme am Bauernmarkt wird eine Standgebühr erhoben.
Die Höhe der für den jeweiligen Aussteller geltenden Standgebühr ergibt sich aus dem zugehörigen Informationsschreiben bzw. den individuellen Anmeldeunterlagen des Veranstalters.
Die dort mitgeteilte Standgebühr ist Bestandteil der Anmeldung und wird dem Aussteller vor der verbindlichen Teilnahmebestätigung bekannt gegeben.
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist.
7. Absage durch den Aussteller
Eine Absage durch den Aussteller ist dem Veranstalter möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Bei einer Stornierung ab sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der für den jeweiligen Aussteller vereinbarten Standgebühr als Stornierungsgebühr fällig.
Als Stornierung gilt ebenfalls die unangekündigte Nichtteilnahme an der Veranstaltung.
8. Stromversorgung
Benötigte Stromanschlüsse sowie die anzuschließenden Geräte und Lichtquellen sind bei der Anmeldung anzugeben. Anschlusswert und Leistung der Geräte sind entsprechend mitzuteilen.
Der Veranstalter stellt die vereinbarte Anschlussmöglichkeit zur Verfügung.
Geeignete Kabel für die Verbindung zwischen Stand und Stromkasten müssen vom Aussteller selbst mitgebracht und fachgerecht verlegt werden. Es dürfen ausschließlich geeignete Kabel und elektrische Betriebsmittel verwendet werden, die den geltenden VDE-Anforderungen entsprechen.
Diese Anforderungen waren bereits Bestandteil eures bisherigen Formulars.
9. Sicherheit und Standbetrieb
Der Aussteller ist für den sicheren Aufbau und Betrieb seines Standes verantwortlich.
Stände, Pavillons, Verkaufswagen, Dekorationen und sonstige Einrichtungen sind so aufzustellen und zu sichern, dass von ihnen keine Gefahr für Besucher, andere Aussteller oder Mitarbeiter der Veranstaltung ausgeht.
Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege sind jederzeit freizuhalten.
Den Anweisungen des Veranstalters sowie gegebenenfalls der zuständigen Behörden, Feuerwehr, Polizei oder sonstiger Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.
10. Lebensmittel und Getränke
Aussteller, die Lebensmittel oder Getränke herstellen, verarbeiten, anbieten oder verkaufen, sind selbst für die Einhaltung der für ihr Angebot geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere die einschlägigen lebensmittel- und hygienerechtlichen Anforderungen.
Erforderliche Genehmigungen, Nachweise, Bescheinigungen oder Belehrungen sind vom jeweiligen Aussteller eigenverantwortlich einzuholen und auf Verlangen vorzulegen.
11. Genehmigungen und gesetzliche Vorgaben
Jeder Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, die für seinen Stand, sein Gewerbe und sein Waren- bzw. Dienstleistungsangebot erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Dies gilt insbesondere für gewerbe-, steuer-, lebensmittel-, jugendschutz- und kennzeichnungsrechtliche Vorgaben, soweit diese auf das jeweilige Angebot Anwendung finden.
12. Sauberkeit und Abfall
Der Standplatz ist während der gesamten Veranstaltung sauber zu halten.
Nach Veranstaltungsende ist der Standplatz vollständig geräumt und sauber zu hinterlassen.
Eigener Abfall, Verpackungsmaterialien und sonstige mitgebrachte Gegenstände sind vom Aussteller mitzunehmen, sofern der Veranstalter keine abweichende Regelung bekannt gibt.
13. Schäden und Haftung
Der Aussteller ist für Schäden verantwortlich, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder durch von ihm eingebrachte Einrichtungen und Gegenstände verursacht werden.
Für die Sicherung und Beaufsichtigung der eigenen Waren, Stände, Fahrzeuge, Geräte und sonstigen Gegenstände ist grundsätzlich der jeweilige Aussteller verantwortlich.
Eine Bewachung der Stände und Waren durch den Veranstalter erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die gesetzliche Haftung des Veranstalters bleibt im Übrigen unberührt.
14. Absage oder Änderung der Veranstaltung
Sollte der Bauernmarkt durch die zuständigen Behörden nicht genehmigt werden oder muss die Veranstaltung aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen wichtigen Gründen durch den Veranstalter abgesagt werden, werden die angemeldeten Aussteller schnellstmöglich informiert.
Erfolgt die Absage durch den Veranstalter bis spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden bereits gezahlte Standgebühren vollständig zurückerstattet.
Muss die Veranstaltung weniger als fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgrund außergewöhnlicher Umstände, behördlicher Anordnungen, erheblicher Sicherheitsbedenken, Unwetter oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände abgesagt werden, wird über eine mögliche vollständige oder teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits entstandenen Kosten entschieden.
Wird eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund entsprechender Umstände unterbrochen oder vorzeitig beendet, besteht kein automatischer Anspruch auf vollständige Erstattung der Standgebühr.
15. Foto-, Video- und Social-Media-Aufnahmen
Im Rahmen des Bauernmarktes können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation sowie zur Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters angefertigt werden. Bei deren Verwendung werden die jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen beachtet.
Hat ein Aussteller im Anmeldeformular freiwillig der Verlinkung seines Instagram-Accounts zugestimmt, darf der angegebene Account im Zusammenhang mit der Bewerbung und Berichterstattung über den Bauernmarkt erwähnt bzw. verlinkt werden.
Die Einwilligung zur Instagram-Verlinkung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Bauernmarkt.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung des Bauernmarktes sind in den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Anmeldung für den Bauernmarkt Greffen 2027 aufgeführt.
17. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der verbindlichen Anmeldung bestätigt der Aussteller, diese Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und anzuerkennen.
Stand: September 2026